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Joint-Venture und Tochtergesellschaften

Während bis vor einigen Jahren nur spezielle Joint-Venture-Konstruktionen unter Beteiligung eines oder mehrerer chinesischer Partner möglich waren, erlaubt das chinesische Wirtschaftsrecht  nunmehr auch die Gründung von 100%igen Töchtern deutscher und/oder internationaler Unternehmen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass achtzig Prozent Unternehmen dazu übergegangen sind, auf die Einbindung von chinesischen Partnern zu verzichten. Damit verzichten viele auf einen möglicherweise nicht immer leichten Partner, sicherlich aber auch auf einen Mitstreiter, der sich mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten vor Ort auskennt.


Das Team von Wang Consult versucht dieses Defizit auszugleichen, indem es dort Hilfen gibt, wo deutsche/internationale Unternehmen nicht über das nötige Personal und die notwendigen wichtigen Kontakte vor Ort verfügen.

Wir unterstützen bei

  • der Auswahl und Bewertung des Standortes,

  • der Ausgestaltung von Verträgen,

  • gesellschaftsrechtlichen Problemen, die sich aus den in China teilweise gravierend anderen Rechtsnormen ergeben,

  • Prüfung und Auswahl von möglichen Partnern und Lieferanten,

  • der Harmonisierung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen wie Geschaftspartnern, Behörden, Steuerbehörden und Vertretern und Vereinigungen von Berufsgruppen und -verbünden.

  • Bewertung und Verhandlung von unterschiedlichen Steuern und Gebühren (soweit diese verhandelbar sind),

  • Der Verhandlung und Ausgestaltung lizenzrechtlicher Vereinbarungen

  • Der Rückführung von Joint-Venture-Unternehmen in eigenständige Tochterunternehmen.

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